Wir sammeln Ihre Belege
Wußten Sie, daß Sie eventuell auch dann Geld vom Finanzamt
zurückbekommen, wenn Sie sich nicht von der Zuzahlungspflicht befreien lassen
können? Ob für die Krankenkasse oder für die Steuer, wir liefern Ihnen alle
Ihre Belege aus einer Hand!
Sie sind von der Zuzahlung
befreit?
Sie zeigen uns Ihren Befreiungsbescheid nur bei Ihrem
ersten Besuch, von da an wissen wir, daß Sie von der Zuzahlungspflicht befreit
sind.
Den Ausweis Ihrer Krankenkasse können Sie dann getrost zu Hause lassen.
Informationen zur Zuzahlung und Befreiung finden Sie hier
Welches
Mittel hat Ihnen wann gut geholfen?
Wir wissen es - und auch, ob sich ein neues Medikament mit denen
verträgt, die Sie schon bekommen haben.
Ihre Treueprämie
3 % Rabatt auf alle nicht apothekenpflichtigen Artikel
Notdienst
für
Brüggen,
Niederkrüchten,
Schwalmtal und Nettetal